Der ElfenauPark verrechnet die Pflegeleistungen gemäss kantonalen Vorgaben. Der Selbstkostenbeitrag bei krankenkassenpflichtiger Pflege berechnet sich nach der entsprechenden Pflegestufe.
Damit der Pflegedienst Dienst- und Betreuungsleistungen in der eigenen Wohnung ermöglichen kann, erheben wir ab der Pflegestufe 3 eine zusätzliche Pauschale von CHF 20 pro Tag.
Für nicht-krankenkassenpflichtige Betreuungs- und Pflegeleistungen verrechnen wir pro Stunde CHF 65.
Einen Überblick über die kantonale Regelung zur Pflegefinanzierung finden Sie hier.